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INSOLVENZVERSICHERUNGSeit November 1994 sind deutsche Reiseveranstalter gemäß § 651 k BGB verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, daß infolge eines Konkurses oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Reiseleistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. Ibero Tours ist für das beschriebene Insolvenzrisiko bei der tourVERS versichert. |
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