Individualreisen in Spanien und Portugal - IBERO TOURS
 
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Bisher besuchte Objekte:
  Hotel Gran Sol
Spanien / Andalusien (Costa de la Luz) / Zahara de los Atunes

pro Person € 28,-

 
designelement

REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG

Versicherungssumme: bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises.
Wenn Sie von einer Reise zurücktreten oder die Reise außerplanmäßig verspätet antreten (z.B. wegen Unfall, Tod oder unerwarteter schwerer Erkrankung eines Reisenden oder eines nahen Angehörigen), ersetzen wir Ihnen – ohne Selbstbehalt – (außer bei Krankheit mit ausschließlich ambulanter Behandlung)
– die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten
– die zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten

Selbstbehalt: Wird der Versicherungsfall durch unerwartet schwere Erkrankung mit ambulanter Heilbehandlung ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Betrages, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person. In allen anderen Fällen: kein Selbstbehalt.

Was wird geleistet?

  • unerwartet schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder strafbaren Handlungen Dritter bei der versicherten Person oder einer Risikoperson
  • Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person mit anschließender Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten, betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einer versicherten Person aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und die Agentur für Arbeit der Reise zugestimmt hat
  • unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines mitreisenden Hundes einer versicherten Person
  • Arbeitsplatzwechsel einer versicherten Person, vorausgesetzt, die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und der Beginn der neuen beruflichen Tätigkeit fällt in die versicherte Reisezeit
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen einer versicherten Person an einer Universität/Fachhochschule oder an einem College, die Teil eines Vollzeitstudiums sind und wiederholt werden müssen, um eine zeitliche Verlängerung des Studiums zu vermeiden oder den Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde und die Wiederholungsprüfung in die versicherte Reisezeit fällt

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