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VersicherungenReise-Rücktrittskosten-Versicherung IBERO-Komfort-Paket Insolvenzversicherung
REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNGVersicherungssumme: bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises. Wenn Sie von einer Reise zurücktreten oder die Reise außerplanmäßig verspätet antreten (z.B. wegen Unfall, Tod oder unerwarteter schwerer Erkrankung eines Reisenden oder eines nahen Angehörigen), ersetzen wir Ihnen – ohne Selbstbehalt – (außer bei Krankheit mit ausschließlich ambulanter Behandlung) – die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten – die zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
Selbstbehalt: Wird der Versicherungsfall durch unerwartet schwere Erkrankung mit ambulanter Heilbehandlung ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Betrages, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person. In allen anderen Fällen: kein Selbstbehalt. |
Was wird geleistet?
- unerwartet schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder strafbaren Handlungen Dritter bei der versicherten Person oder einer Risikoperson
- Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person mit anschließender Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten, betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einer versicherten Person aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und die Agentur für Arbeit der Reise zugestimmt hat
- unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines mitreisenden Hundes einer versicherten Person
- Arbeitsplatzwechsel einer versicherten Person, vorausgesetzt, die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und der Beginn der neuen beruflichen Tätigkeit fällt in die versicherte Reisezeit
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen einer versicherten Person an einer Universität/Fachhochschule oder an einem College, die Teil eines Vollzeitstudiums sind und wiederholt werden müssen, um eine zeitliche Verlängerung des Studiums zu vermeiden oder den Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde und die Wiederholungsprüfung in die versicherte Reisezeit fällt
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Reise-KrankenversicherungErstattung der Kosten für:
- medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland
- Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
- medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland
- Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland
- kein Selbstbehalt
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Notfall-VersicherungBei Krankheit/Unfall
- Information über ärztliche Versorgung
- Organisation und Kostenübernahme eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis EUR 5.000,-
- bei Tod - Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland
- Beschaffung und Versand von ärztlich verordneten Arzneimitteln mit Übernahme der Versandkosten
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Bei stationärem Krankenhausaufenthalt
- Übermittlung von Informationen zwischen allen Beteiligten
- Kostenvorschuss (Darlehen) bis EUR 15.000,- gegenüber dem Krankenhaus und
- Abrechnung der Krankenhauskosten mit dem Krankenversicherer bzw. dem Leistungspflichtigen
- Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert
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Bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise/Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder
- Organisation und Übernahme der Mehrkosten für die Rückreise
- Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines minderjährigen Kindes, sofern alle Betreuungspersonen die Auslandsreise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden können
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Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
- Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
- Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person ggf. Bargeldvorschuss (Darlehen) bis EUR 1.500,-
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Bei Verlust von Reisedokumenten
- Hilfe bei der Ersatzbeschaffung
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Bei Verspätungen von gebuchten Verkehrsmitteln
- Hilfe bei Umbuchungen, Information an Dritte
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Bei Strafverfolgungsmaßnahmen
- Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers
- Kostenvorschuss (Darlehen) für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis EUR 3.000,-
- Bei Haftandrohung Verauslagung (Darlehen) für die Stellung einer Strafkaution bis EUR 13.000,-
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Reiseruf im Ausland (über Rundfunk)
- Organisation und Kostenübernahme, sofern die versicherte Person bei Vorliegen eines wichtigen Grundes über Übliche Telekommunikationswege nicht erreicht werden kann.
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Reisegepäck-Versicherung
- Versicherungssumme für die Einzelperson EUR 1.500,-
- kein Selbstbehalt
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INSOLVENZVERSICHERUNGSeit November 1994 sind deutsche Reiseveranstalter gemäß § 651 k BGB verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, daß infolge eines Konkurses oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Reiseleistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. IBERO TOURS ist für das beschriebene Insolvenzrisiko bei der tourVERS versichert. |
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